Klarstellung der Lügengeschichten von Thomas & Stina Kistler-Hegg (2. Version vom 14. Oktober 2025)
Ursprüngliche, 1. Version der Website vom 14. Februar 2025 (ersichtlich bis 13. Oktober 2025)
Hier werden ab sofort unzensierte Gerichtsurteile über den Mieterstreit vom Dreifamilienhaus am Birkenweg 1 in 3054 Schüpfen zu finden sein.
Ich sehe mich zu diesem Schritt gezwungen, da unsere Eigentümer Stina Hegg und Thomas Kistler seit Jahren Lügengeschichten über uns verbreiten.
Die Publikation der Urteile dient dazu die Lügengeschichten klarzustellen und zu entkräften.
Die zwei haben per 25. März 2021 das Mehrfamilienhaus zum Schnäppchenpreis von nur CHF 840'000.- statt 1'295'000.- (Marktwert) gekauft und dachten, sie können das Haus mit einem böswillig gelogenen und vorgeschobenen Eigenbedarf leerkündigen um die völlig heruntergewirtschafteten Wohnungen dann als "Low-Budget Familienwohnungen" um mindestens 50% teurer zu vermieten.
Details dazu in den folgenden, rechtskräftigen Gerichtsurteilen:
Revision: CIV 22 3492 / CIV 22 3487
- Entscheidbegründung vom 14. Oktober 2024
- Entscheid vom 29. Mai 2024
Kündigungsaufhebung: CIV 21 3836 / CIV 21 3837
(vorgeschobener und gelogener, dringender Eigenbedarf)
- Folgt ca. Februar 2026
Da den beiden Eheleuten im Verlaufe der Verfahren langsam aber sicher klar wurde, dass sie mit dem vorgeschobenen Eigenbedarf nicht durchkommen, versuchten sie es mit zahlreichen anderen, vorgeschobenen Kündigungen, die aber auch allesamt rechtskräftig aufgehoben resp. für ungültig erklärt wurden:
Kündigungsaufhebung vom 3. April 2023: JBS 23 332
Die Kündigung der 4-Zimmerwohnung EG + Kellerabteil und Garage, Birkenweg 1, 3054 Schüpfen vom 3. März 2023 per 30. Juni 2023 ist unwirksam.
Kündigungsaufhebung 7. Juni 2021: JBS 21 511/512
Die Kündigung der 4 Zimmerwohnung im 1. OG vom 6. April 2021 per 31. Juli 2021 ist unwirksam.
Anwaltsschreiben vom 9. Oktober 2025: Liegenschaft Birkenweg 1 in Schüpfen; Hausverbot; Unrechtmässiger Aufenthalt; Wegweisung
Nun versuchen die Eigentümer mir als Bewohner und Mieter, der seit dem 1. Juni 2012 hier im Haus, zuerst in der EG-Wohnung, ab 2016 im 1. OG, wohnt und Miete bezahlt, doch tatsächlich noch Hausverbot zu geben. Da fragt man sich, was das für ein Anwalt namens Nicolas Pfister von AD LITEM ist, der solche Sachen unterstützt, die überhaupt keine rechtlichen Chancen haben...
- Evtl. bald verfügbar: Nichtanhandnahme der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland
- Verurteilung, Strafbefehl gegen Thomas und Stina Kistler-Hegg wegen falschen Anschuldigungen
Kevin Witschi
Birkenweg 1
3054 Schüpfen
076 392 70 89
birkenweg1@kevinwitschi.ch